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Die Lebensmittelhygiene unterliegt einer strengen Verordnung. Jeder Betrieb der Lebensmittel herstellt, in Verkehr bringt oder verarbeitet verpflichtet sich diese zu überwachen, zu dokumentieren und die Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Lebensmittel welcher von Firmen produziert und auf den Markt gebracht werden unterliegen strengen Verordnungen. Ein Nährboden für Mikroorganismen stellen Lebensmittel dar. Sie können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein. Diese können die Gesundheit gefährden. Die Produktion, die Lagerung, die Verarbeitung und die Zubereitung der Nahrungsmittel unterliegt strengen Vorschriften und Regeln. Nach dem HACCP-Konzept werden die meisten betriebshygienischen Kontrollen durchgeführt. In Deutschland gilt das unmittelbare europäische Recht seit dem 1. Januar 2006. Im Prinzip sind die Inhalte der EU-Verordnung nicht neu. Die Ausnahme bildet die Dokumentationspflicht. Auf der EU-Ebene soll die Lebensmittelsicherheit überwacht werden.